Sonntag, 05 September 2010
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Rechtsanwaltskanzlei Magers, Spieß, Wildanger, Geus
BGH, Urt. v. 12.05.2010 – VIII ZR 96/09

Formelle Anforderungen an eine Kündigung durch Vermieter wegen Mietrückstands

Es genügt zur formellen Wirksamkeit einer auf Mietzahlungsverzug gestützten Kündigung des Vermieters, dass der Mieter anhand der Begründung des Kündigungsschreibens erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht und dass er diesen Rückstand als gesetzlichen Grund für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs heranzieht. Darüber hinausgehende Angaben sind auch dann nicht erforderlich, wenn es sich nicht um eine klare und einfache Sachlage handelt (im Anschluss an Senat, NJW 2004, 850; NJW-aktuell 29/2010, Seite 6)

 
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Für Mietzahlungen ist der Samstag kein Werktag

Richter am Bundesgerichtshof haben entschieden, dass der Samstag für Mietzahlungen nicht als Werktag zählt. Banken arbeiten an Wochenenden nicht und die Überweisungen werden dementsprechend nicht durchgeführt. (AZ: VIII ZR 291/09 und VIII ZR 129/09)

 
Die Schadensposition Restwert im Sachverständigengutachten

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13.10.20069 (Az. VI ZR 318/08) zunächst die bekannte Rechtsprechung bestätigt, dass der Geschädigte bei einem wirtschaftlichen Totalschaden seiner Schadensabrechnung grundsätzlich den Restwertbetrag des von ihm beauftragten Sachverständigen zugrunde legen kann. Allerdings hat der vom Geschädigten mit der Schadensschätzung zum Zwecke der Schadensregulierung beauftragte Sachverständige als geeignete Schätzgrundlage für den Restwert im Regelfall drei Angebote auf dem maßgeblichen Regionalmarkt zu ermitteln und diese in seinem Gutachten auch konkret zu benennen. Die kommentarlose Angabe eines Restwertes oder Allgemeinplätze, wie die Bezugnahme auf Angebote unbekannter Interessenten, sind danach nicht statthaft.

 
Die Schadensposition Mietwagenkosten nach der Rechtssprechung des BGH
Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Entscheidungen Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten entwickelt. Diese Grundsätze sind nunmehr als gefestigte Rechtssprechung anzusehen. Der BGH hat bestätigt, dass die Mietwagenkosten regelmäßig zu den Kosten der Schadensbehebung gehören. Er hat jedoch auch betont, dass der Schädiger diese Kosten nicht unbegrenzt ersetzen muss.

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Neue Entsch. des BGH z. Höhe d. Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabr. nach Verkehrsunfall
Der für das Schadenersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat in seiner Entscheidung vom 20.10.2009 – VI ZR 53/09 an seiner Rechtsauffassung festgehalten, dass der Geschädigte seiner Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.
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Neues Untersuchungshaftrecht tritt zum 01.01.2010 in Kraft

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts die Rechtsposition des Bürgers, der unter Beschuldigung gerät und in dessen Freiheitsrechte eingegriffen wird, deutlich verbessert. Kernstück der Reform ist die neu eingefügte Bestellung des notwendigen Verteidigers im Ermittlungsverfahren gemäß § 141 III 2 StPO „unverzüglich nach Beginn der Vollstreckung“ im Falle des § 140 I 4 StPO, „wenn gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft (... oder einstweilige Unterbringung …) vollstreckt wird“.

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Verkehrsüberwachung durch Video verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 11.08.2009 (Aktenzeichen: 2 BVR 941/08) festgestellt, dass Videoaufzeichnungen durch das Verkehrskontrollsystem Typ VKS ohne ausreichende Rechtsgrundlage das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in verfassungswidriger Weise verletzen.

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Entgeltumwandlung, gezillmerter Versicherungstarif
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15.03.2009 (3 ARZ 17/09) es für rechtlich problematisch angesehen, wenn der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer anstelle von Barlohn eine Direktversicherung mit (voll)gezillmertem Tarif zusagt.
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Rechtsprechungshinweis

Die Berechnung der Berechnung der Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB ist europarechtswidrig.

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Änderung der Rechsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Urlaubsabgeltung
Der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat § 7 Abs. 3 und 4 Bundesurlaubsgesetz bisher so ausgelegt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllt werden konnte. Daran hält der Senat nicht mehr fest (BAG vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07).
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